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Aktuälles

03/25/2016

Übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten für die zahnärztliche Behandlung in Polen?

Alle Patienten in der Europäischen Union haben das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat der EU behandeln zu lassen.
Die Krankenkassen erstatten die Kosten nur für solche Behandlungen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Und auch nur bis zu der Höhe, die sie für die gleiche Behandlung im Inland übernehmen würden. Damit aber die Krankenkasse mindestens einen Teil der Kosten übernimmt, muss man ihr vorher einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung vorlegen, und der muss laut Gesetz zwingend auf Deutsch verfasst sein. Das reicht aber nicht. Erforderlich für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse sind die Vorlage von quittierten und spezifizierten Rechnungen sowie ein genehmigter Kostenvoranschlag.
Wer also eine zahnärztliche Behandlung im Ausland plant, sollte sich für die Zahnarztpraxis entscheiden, die sowohl eine hochwertige Qualität der zahnmedizinischen und zahntechnischen Arbeit als auch detallierte Unterlagen sichert. Viele ausländische Zahnarztpraxen geben den Patienten unkomplette Rechnungen, aber dann ist die Kostenerstattung oft viel niedriger als sie sein könnte…
In userer Praxis erhalten Sie nicht nur den Zahnersatz von höchster Qualität. Wir legen auch großen Wert eben auf detallierte Unterlagen für Ihre Krankenkasse oder Privatversicherung, wodurch eine möglichst hohe Kostenerstattung für die Zahnbehandlung garantiert ist.

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