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Leistungsgarantie

Wir sichern Ihnen Dienstleistungen höchster Qualität, die garantiert werden!

Für alle Leistungen der RaDent Praxis erhalten die Patienten eine Garantie. Bedingung für die Erteilung einer Garantie sind Kontrollbesuche alle 6 Monate oder zu den von dem behandelnden Arzt bestimmten Terminen.

Ihre Vorteile

Ihr Bonusheft wird auch von unserer Praxis berücksichtigt. Regelmäßige Kontrollbesuche bei dem Zahnarzt werden auch in diesem Heft vermerkt, der Patient erhält dadurch eine höhere, feste Prämie von seiner Krankenkasse. Die Ersparnisse bei den in unserer Praxis ausgeführten zahnärztlichen oder prothetischen Behandlungen können sogar bis 50 % im Vergleich zu deutschen Praxen betragen.

Während der ersten Konsultationsvisite führen wir eine genaue Untersuchung der Mundhöhle des Patienten durch. Auf Grund dieser Untersuchung erstellen wir den deutschen Heil- und Kostenplan.

Diesen schickt der Patient an seine Krankenkasse bzw. Privatversicherung zwecks der Genehmigung. Danach beginnen wir mit der Behandlung in der Praxis. Der Patient zahlt die Kosten der geleisteten Leistungen und legt die empfangenen Rechnungen seiner Krankenkasse zur Kostenerstattung vor.

Unser Labor

Unsere Praxis arbeitet mit einem hochqualifizierten zahnärztlichen Labor zusammen, welches auch für deutsche Zahnärzte arbeitet. Das Labor arbeitet mit zertifizierten Materialien deutscher sowie anderer führender westlicher Firmen.

Die erste Bedingung der Erteilung der Garantie, für die der behandelnde Zahnarzt verantwortlich ist, ist die hohe Qualität der geleisteten zahnärztlichen Leistungen. Die Auslegung der höchsten Qualität der zahnärztlichen Leistungen ist die sorgfältigen Ausführung der Eingriffe, die funktionelle Wirksamkeit, die Erfüllung der objektiven ästhetischen Forderungen sowie langwierige Behandlungseffekte.
Die zweite Bedingung der Erteilung der Garantie für die Leistung, für die der Patient verantwortlich ist, ist die regelmäßige sorgfältige Mundhygiene sowie die entsprechende Nutzung der Zahnergänzungen ohne diese durch einer mechanische Beschädigung zu gefährden.

Der Patient erhält für alle angewandten Füllungen eine 12 monatliche Garantie, jedoch müssen dafür gewisse Bedingungen erfüllt werden.
Die Erlangung einer Garantie für die Füllungen hängt von dem Zustand der übrigen Zähne ab, die in erster Reihe ausgeheilt sein müssen. Außerdem muss der Patient gewisse bestimmte Bedingungen erfüllen und zwar:

  • der Patient muss die ärztlichen Anweisungen genau befolgen
  • in halbjährigen Abstanden muss er sich der kostenpflichtigen Ausführung der Zahnreinigung unterziehen,
  • alle 6 Monate sollte er sich der Kontrolluntersuchung seines behandelnden Arztes unterziehen ( die Toleranz 1 Monats ist zulässig).

Nur die Einhaltung dieser Bedingungen garantiert den Erhalt der Garantie. Die Praxis erteilt ebenfalls eine Garantie für prothetische Eingriffe. In diesem Fall wird eine Garantie für die Dauer von zwei bis fünf Jahren erteilt.

Diese Garantie umfasst:

  • bei Vollprothesen den Zeitraum von maximal bis zu zwei Jahren, (das Fehlen der Unter- kieferprothese oder einzelner Zähne ergibt die Garantie nur für ein halbes Jahr, die Ergänzung der fehlenden Zähne verlängert die Garantie bis zu zwei Jahren),
  • bei Skelettprothesen umfasst die Garantie bis zu zwei Jahren (die Bedingungen ihrer Erteilung sind die gleichen, wie im Fall einer Vollprothese).

Sowohl im Fall einer Vollprothese, wie auch einer Skelettprothese muss der Patient bei dem Empfang der Prothese alle Zahnmängel ergänzt haben. Die Kontrolle wird nach 12 Monaten durchgeführt. Während dieser Visite wird die Garantie für den Zeitraum von zwei Jahren verlängert, aber nur unter der Bedingung, dass der Patient weiterhin ein volles Gebiss besitzt.
Die Garantie für Porzellanergänzungen (Kronen, Brücken) kann maximal für die Zeit bis zu fünf Jahren erteilt werden. In diesem Fall jedoch muss der Patient um sie zu erlangen folgende Bedingungen erfüllen:

  • wenn der Patient außer den Ergänzungen die der Arzt ausgeführt hat, noch andere Zahnmängel besitzt, so beträgt die Garantie 6 Monate,
  • wenn die Mängel binnen sechs Monaten ergänzt werden, so kann die Garantie verlängert werden, aber nur wenn der Patient alle Halbjahre zur Kontrollvisite erscheint,
  • wenn die Mängel nicht binnen sechs Monaten ergänzt werden, so wird die Garantie nicht verlängert.

Haltbarkeitsgarantie für Implantate

Titan ist ein vollkommen bioverträgliches Material. In der modernen Medizin werden aus Titan die meisten Endoprothesen ausgeführt, z.B. Verbindungsplatten und Schrauben, Elemente für Gelenkprothesen, Gehäuse von Herzschrittmachern. Titan wird von dem menschlichen Körper voll akzeptiert, das heißt es kommt zu keinem Rückstoß der Transplantation hinsichtlich des angewandten Materials.
Den Patienten interessieren hauptsächlich zwei Themen – das Rückstoßrisiko, was eindeutig mit den Garantien für den Erfolg des Eingriffes und dem langjährigen Erhalt des Implantates zu verstehen ist sowie das Risiko des Eingriffes, was mit dem Eingriff selbst und der Ingerenz des Chirurgen in unseren Körper und eventuelle Eingriffsverlezungen verbunden ist.
Trotzdem es nicht möglich ist durch die gegenwärtige Diagnostik die Heilungsfähigkeit des Knochengewebes und des Zahnfleisches festzulegen, so sind doch die Erfolge der Implantiereingriffe sehr hoch.
Die Statistik gibt nur 0,5% Komplikationen nach Eingriffen an.
Gegenwärtig ist nicht mehr die Rede von Experimenten – die Technik der Implantation ist so ausgereift, dass nach genauer Diagnostik sowie der ordnungsgemäßen Ausführung des Eingriffes mit einem 100% Erfolg gerechnet werden kann.
Bei einer ordnungsgemäßen Hygiene sitzen nach 10 Jahren 95% der Implantate fest im Knochen.

Die Garantie umfasst nicht:

  • vorläufige provisorische Arbeiten (provisorische Kronen, Sofortprothesen, die nach einigen Monaten unterfüttert werden müssen),
  • Arbeiten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten ausgeführt wurden, bei denen er über eine beschränkte Garantie oder derer Fehlen informiert wurde,
  • Wurzelkanalbehandlungen, die manchmal unmittelbar nach Ausführung der Füllung erfolgen müssen, in dem Fall wird im Rahmen der Garantie eine neue Füllung ausgeführt und die Kosten der Wurzelbehandlung trägt der Patient.

Die Garantie umfasst keine Schäden, die entstanden sind:

  • weil die Kontrollvisiten nicht eingehalten wurden,
  • durch ungenügende Mundhygiene,
  • durch Nichtbefolgung der Anweisungen des Arztes,
  • infolge mechanischer Schäden,
  • infolge des natürlichen Gewebesschwundes (Knochen, Paradentium)
  • infolge der gleichzeitig auftretenden Krankheiten (Osteoporose, Diabetes, Zustand nach Chemo- oder Radiotherapie)
  • durch Korrektur der prothetischen Ergänzungen außerhalb der Praxis.

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